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RPG-06
© bruno hiltmann 2019
07.07.2020
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Grundeigentümer mit bebauten Parzellen:
Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz (RPG) sind die Gemeinden verpflichtet, die Nutzungsordnung den gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Der Sinn des RPG ist, die unbebauten Parzellen zu reduzieren (voraussehbare Überbauung). 
Um möglichst viele unbebaute Parzellen als Bauland zu erhalten, ist die Gemeinde Ernen auf die Idee gekommen, den überbauten Parzellen den Baulandstatus zum Teil abzuerkennen. Vorsicht: Die betroffenen Eigentümer werden nicht benachrichtigt !!!
Raubzug durch  materielle Enteignung                                                               
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