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Ernen-02
© bruno hiltmann 2019
21.09.2020
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1. Die Gewaltenteilung In der Schweiz ist die Macht in den Händen von drei unterschiedlichen Behörden. Die eine von ihnen übt die legislative Gewalt aus, die zweite die exekutive und die dritte die judikative. Die Schweiz hat die Gewaltenteilung mit der Bundesverfassung von 1848 eingeführt. Diese Gewaltenteilung verhindert die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und schiebt dem Machtmissbrauch einen Riegel vor. Eine Person darf gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten angehören.
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