1.1Exekutive Gewalt: Gesetze umsetzenDer Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Er führt die laufenden Geschäfte und setzt die Gesetzesbeschlüsse des Parlaments um. Jedes der sieben Bundesratsmitglieder steht einem Departement vor. Zusammen mit der Bundeskanzlei bilden die sieben Departemente die Bundesverwaltung.1.2Legislative Gewalt: Gesetze beschliessenDas Parlament besteht aus dem Nationalrat (200 Mitglieder, aufgeteilt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Kantone) und dem Ständerat (46 Mitglieder, je zwei pro Kanton und je eines für die ehemaligen Halbkantone). Die beiden Räte sind gleichberechtigt; zusammen bilden sie die Bundesversammlung. Das Parlament erlässt Gesetze und überwacht die Geschäftsführung des Bundesrats und des Bundesgerichts. Die Mitglieder des Parlaments werden vom Volk gewählt und sind ihm Rechenschaft schuldig.1.3Judikative Gewalt: Recht sprechenDas Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Es sorgt für die einheitliche Anwendung des Rechts und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Zudem entscheidet es als oberste Instanz über Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Staat oder Bund und Kantonen.1.4Die Gewaltenteilung auf allen staatlichen EbenenDie Trennung von legislativer, exekutiver und judikativer Gewalt gilt nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf der Ebene der Kantone und der der Gemeinden. Auch hier geht es darum, die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und damit Machtmissbrauch zu verhindern.