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© bruno hiltmann 2019
29.07.2020
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Pressemitteilung: Umsetzung Raumplanungsgesetz (RPG) im Wallis Art. 15 Bauzonen und Art. 16 Landwirtschaftszonen sind seit 1980 unverändert im RPG- Gesetz. 1979: RPG (Ur-Version) 1999: Kanton Wallis Erschliessungsprogramm (EP) für die Bauzonen (Beilage) 2001: Kanton Wallis verlangt von Gemeinden keine Umsetzung des EP; vom Bund kein Druck auf Kantone, das RPG umzusetzen 2013: Revision RPG (Volksabstimmung) nach Landschaftsinitiative; nun vom Bund Druck auf Kantone, das revidierte RPG umzusetzen 2020: Ernen soll gemäss Info die Bauzonen um 19.6 ha reduzieren; der voraussichtliche Baubedarf (Art. 15) mit Berücksichtigung des Zweitwohnungsgesetzes scheint keine Rolle zu spielen Die Idee, das RPG erneut auszutricksen: Um möglichst wenig unbebaute oder unparzellierte Bauzonen zu reduzieren, sollen bebaute, ordnungsgemäss parzellierte Bauparzellen einer Teil-Auszonung unterworfen werden. Damit wird Art.15 ad absurdum geführt. Gesetzeskonform wäre allerdings: Den voraussichtlichen Baubedarf (15 Jahre) durch entsprechende Planung (Bau-Parzellierung, Erschliessungsplan, Quartier- plan) zu gewährleisten. Einige Details der Beispiel-Gemeinde Ernen unter  www.erner.ch.
- Entwurf Pressemitteilung an Medien und Verbände -
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