Pressemitteilung:Umsetzung Raumplanungsgesetz (RPG) im WallisArt. 15 Bauzonen und Art. 16 Landwirtschaftszonen sind seit 1980 unverändert im RPG-Gesetz.1979: RPG (Ur-Version) 1999: Kanton Wallis Erschliessungsprogramm (EP) für die Bauzonen (Beilage)2001: Kanton Wallis verlangt von Gemeinden keine Umsetzung des EP;vom Bund kein Druck auf Kantone, das RPG umzusetzen2013: Revision RPG (Volksabstimmung) nach Landschaftsinitiative;nun vom Bund Druck auf Kantone, das revidierte RPG umzusetzen2020: Ernen soll gemäss Info die Bauzonen um 19.6 ha reduzieren;der voraussichtliche Baubedarf (Art. 15) mit Berücksichtigung des Zweitwohnungsgesetzes scheint keine Rolle zu spielenDie Idee, das RPG erneut auszutricksen:Um möglichst wenig unbebaute oder unparzellierte Bauzonen zu reduzieren, sollen bebaute, ordnungsgemäss parzellierte Bauparzellen einer Teil-Auszonung unterworfen werden. Damit wird Art.15 ad absurdum geführt.Gesetzeskonform wäre allerdings: Den voraussichtlichen Baubedarf (15 Jahre) durch entsprechende Planung (Bau-Parzellierung, Erschliessungsplan, Quartier-plan) zu gewährleisten. Einige Details der Beispiel-Gemeinde Ernen unter www.erner.ch.
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