Bauten nicht in der Bauzone:- Sind widerrechtliche Bauten- Gemeindebaubewilligung s.w. ungültig ?- Kanton verlangt nachträgliches Baugesuch- Es droht der verfügte Zwangs-Abriss
Vorsicht die Gemeinde Ernen informiert die betroffenen Grundeigentümer nicht !
Vorsicht die Gemeinde Ernen beantwortet keine Fragen zu diesem Thema !
Einsprachen zum RPG-Zonennutzungsplan:- Bei einer Einsprache kann der Kanton Ihre Baute als widerrechtlich einstufen- Ohne Einsprache wird bei einem Verkauf, bei Vererbung oder bei einer Renovation Ihre Baute evtl. als widerrechtlich eingestuft
Kafkaeske Situation für betroffene Grundeigentümer !!!
Vorsicht Ihr ordnungsgemäss bebautes und bauparzelliertes Grundstück plant dieGemeinde Ernen evtl. einer Total- oder Teil-auszonung zu unterwerfen