Hiltmann Bruno27.04.1948Riedweg 38CH-3995 AusserbinnAusserbinn, 07.07.2020 HIEinschreibenGemeinde ErnenHengert 1CH-3995 ErnenPetition gemäss GemG Art. 71/72/73RPG ZonennutzungsplanungSehr geehrte Damen und HerrenDass das neue RPG umgesetzt wird, ist zu begrüssen. Die zu grossen Bauzonen müssen entsprechend verkleinert werden. Zu grosse Baugrundstücke sind im Prinzip zu parzellieren.Dann müssen Parzellen, die nicht innerhalb der im RPG vorgesehenen Zeiträume(mit der erforderliche Planung und Erschliessung) überbaut werden können, ausgezont werden.Dabei ist auch der Zweitwohnungsbau zu berücksichtigen. Möglichst homogene zusammenhängende Bauzonen sind anzustreben.Nicht im Sinne des RPG ist es jedoch, normal grosse bebaute Parzellen in verschiedene Nutzungszonen zu unterteilen und damit die Grundeigentümer materiell zu enteignen, nur um damit unzulässig viele unbebaute Parzellen in der Bauzone behalten zu können. Ein Eigentümer einer ordnungsgemäss bebauten Parzelle kommt nie und nimmer auf die Idee, dass die Gemeinde einen Teil seiner Parzelle auszonen könnte. Es ist daher unverständlich, dass die entsprechenden Eigentümer nicht speziell informiert werden (auch ohne evtl. rechtliche Notwendigkeit).