e)Eruierung der seit 2016 (Zweitwohnungsgesetz) überbauten Flächef)Diese Fläche wird auf 15 Jahre extrapoliert und ist der sog. Baulandbedarf (BLB). g)Die Fläche die ausgezont werden muss, berechnet sich wie folgt: UbBZ minus BLBh)Auf dieser Basis müssen dann die Planung für die Bauparzellierungen, die Quartierpläne und die Erschliessungsplanung durchgeführt werden7)Um die Sachlage (Relevanz für RPG) besser einschätzen zu können, benötige ich von Ihnen noch folgende Angaben:i)Gesamtfläche unbebaute Bauparzellen (UbBZ)k)Gesamtfläche planerisch unbebaute Bauparzellen (siehe c)l)Gesamtfläche, die in den letzten 15 Jahren überbaut wurde (separat für jedes Jahr)Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu allen einzelnen Punkten.Mit freundlichen GrüssenBruno HiltmannKopie an:Dienststelle für Raumplanung Wallis