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Petition-06
© bruno hiltmann 2019
29.07.2020
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e) Eruierung der seit 2016 (Zweitwohnungsgesetz) überbauten Fläche f) Diese Fläche wird auf 15 Jahre extrapoliert und ist der sog. Baulandbedarf (BLB). g) Die Fläche die ausgezont werden muss, berechnet sich wie folgt:   UbBZ minus BLB h) Auf dieser Basis müssen dann die Planung für die Bauparzellierungen, die Quartierpläne und die Erschliessungsplanung durchgeführt werden 7) Um die Sachlage (Relevanz für RPG) besser einschätzen zu können, benötige ich von Ihnen noch folgende Angaben: i) Gesamtfläche unbebaute Bauparzellen (UbBZ) k) Gesamtfläche planerisch unbebaute Bauparzellen (siehe c) l) Gesamtfläche, die in den letzten 15 Jahren überbaut wurde (separat für jedes Jahr) Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu allen einzelnen Punkten. Mit freundlichen Grüssen Bruno Hiltmann Kopie an: Dienststelle für Raumplanung Wallis