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RPG-04
© bruno hiltmann 2019
02.08.2020
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Gemeinderat Aldo Herzog • Raumplanung / Siedlungsgebiet Er hat die Bevölkerung bereits an den früheren Urversammlungen über den Stand der Raumplanung in Ernen auf dem Laufenden gehalten. Der Bundesrat hat per 01.05.2019 den kantonalen Richtplan genehmigt. Die Gemeinden müssen ab diesem Datum innert 2 Jahren dem Kanton den Entwurf ihres zukünftigen Siedlungsgebietes vorlegen. In der Gemeinde Ernen muss die Bauzone um 19.2 ha reduziert werden. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Vertreter jedes Ortsteils, Raumplaner Amadé Zenzünen, Raumplanerin Fabienne Imoberdorf, Jurist Aron Pfammatter sowie 3 Vertreter des Gemeinderates haben bereits den 3. Entwurf zuhanden des Kantons erarbeitet und vom Gemeinderat verabschieden lassen. Nach der Sitzung mit dem Kanton im Januar 2020 will der Gemeinderat, den Entwurf im Frühjahr 2020 öffentlich auflegen. Abänderungsanträge werden vom Gemeinderat bzw. der Arbeitsgruppe und dem Kanton diskutiert. Anschliessend wird die Siedlungsentwickung publiziert und für die nicht mehr in der 1. Erschliessungsetappe als Bauzone vorgesehenen Grundstücke eine Planungszone erlassen. Erst dagegen kann der Landbesitzer eine begründete Einsprache einreichen. Der Kanton entscheidet schliesslich über die unerledigten Einsprachen. Danach müssen die folgenden Arbeiten in Angriff genommen werden: - Anpassung Zonen- und Nutzungsplan - Baureglement, Inventare und Schutzzonen erneuern Diese Aufgaben müssen innert 5 Jahren vorgenommen werden und werden gern oder ungern von den Nachfolgern im Gemeinderat erledigt.
Protokoll Urversammlung vom 10.12.2019