16)Anzahl unbebauter oder nicht parzellierter Grundstücke und welche Gesamtfläche würde ausgezont? (Separat für die einzelnen Dörfer)17)Anzahl unbebauter jedoch parzellierter Grundstücke und welche Gesamtfläche würde nicht ausgezont? (Separat für die einzelnen Dörfer)18)Anzahl unbebauter jedoch nicht parzellierter Grundstücke und welche Gesamtfläche würde nicht ausgezont? (Separat für die einzelnen Dörfer)19)Müssten die neuen Verhältnisse vermessen und im Grundbuch eingetragen werden?20)Würde die Gemeinde die anfallenden Kosten übernehmen?21)Die betroffenen Eigentümer würden ja in möglichen Aus- / An- / Neubauten stark eingeschränkt (auch verminderter Verkaufspreis).Würde die Gemeinde die entsprechenden materiellen Wertverluste übernehmen?22)Würde die Gemeinde die Gebühren und die Grundsteuern entsprechend anpassen?23) Ist die Gemeinde bereit, ihre Informationspflicht doch noch auf alle betroffenen Eigentümer (Corona-Risikogruppen, Auswärtige und Ausländer) auszudehnen?24)Wenn ja, wie?25)Was sind die rechtlichen Grundlagen, um bei den ordnungsgemäss bebauten Parzelleneine Teil-Umzonung und damit eine materielle Enteignung in Betracht zu ziehen?26)Wo gibt es Informationen über diesen Trick von Teil-Umzonungen?27) Was bedeutet „2. Erschliessungsetappe“?28)Weiteres Planungsverfahren: Wie läuft das ganze Verfahren im Detail ab (Schritte, Termine, Einsprache-Verfahren etc.)?Wann und wo müssen sich Betroffene informieren?29) Werden alle Vorgaben gemäss „SGS 701.1 - Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung“ eingehalten? 30)Werden alle Vorgaben gemäss „SGS 710.1 – Enteignungsgesetz“ eingehalten?Da auch wir zur Corona-Risikogruppe zählen, werden wir sicher nicht an Versammlungen teilnehmen. Diese Petition ist daher unsere einzige Möglichkeit, zu Informationen zu gelangen.Aus Anstand gegenüber unseren Nachbarn (v.a. Ferienhausbesitzer aus dem In- und Ausland)werden wir unseren Schriftverkehr im Internet veröffentlichen.HochachtungsvollBruno Hiltmann