Nun ist es amtlich:Der Petitionär ist ein Ehrverletzer(in mindestens 4 Fällen !)
Sollte heissen GemG
Auszug aus Petitions-Antwort der Gemeinde Ernen:Die mit ehrverletzenden Ausdrücken/Äusserungen bespickte Petition.... hofft man damit auf weniger Widerstand?.... nur um damit unzulässig viele Parzellen in Bauzone ....... Wo gibt es Informtionen über diesen Trick ........... Aus Anstand gegenüber unseren Nachbarn (v.a. Ferienhausbesitzer aus dem In- und Ausland) werden wir unseren Schriftverkehr im Internet publizieren,sollte im Sinne von Art. 72 Abs. 3 GG als unzulässig erklärt werden.
Der Gemeinderat steht über dem Gesetz:Die Gewaltenteilung scheint in Ernen unbekannt zu sein !!!